Leistungsvertrag - Spielgruppe-Suhr Rägeboge

Spielgruppe Rägeboge
Spielgruppe Rägeboge
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Aktuelle Infos
Anmeldungen für das Spielgruppenjahr 2024/25
(Eintritt ab 19. August 2024)
Eintritt auch unter dem Jahr möglich
Leisungsvertrag
Suhrer Kinder sind berechtigt um anteilmässige Gemeindebeiträge zu ersuchen.
Höhe des Gemeindebeitrages
Der Anspruch auf einen Beitrag zu den bezahlten Kinderbetreuungskosten bestimmt sich wie folgt:
  • Eltern mit einem massgebenden Einkommen und Vermögen von Fr. 30‘000 und weniger erhalten einen Unterstützungsbeitrag von maximal 80 %  der Normkosten.
  • Eltern mit einem massgebenden Einkommen und Vermögen zwischen Fr. 30‘100 und Fr. 109‘900 erhalten einen Unterstützungsbeitrag zwischen 80% und 1 % der Normkosten
 
Gesuchstellung
In der Gemeinde Suhr gilt das Antragsprinzip, d,h. ohne Antrag kein Beitrag! Eine Anmeldung hat nur einmal pro Steuerjahr zu erfolgen. Mit dem Gesuch sind einzureichen:
  • Letzte definitive Steuerveranlagung (nur wenn sie der Abteilung Steuern nochnicht vorliegt). Quellensteuerpflichtige Personen haben ihr Einkommen mit einer Bescheinigung des Kantonalen Steueramtes zu belegen.
  • Bei Scheidung oder Trennung: Kopie Scheidungsurteil oder Trennungsurteil
  • Kopie Betreuungsvertrag
Die Rechnungen mit Zahlungsnachweis für die Betreuungskosten reichen die Eltern jeweils an die Abteilung Steuern Suhr ein.
Formulare
Infos, Antragsformulare und Zusatzblätter können sie auf der Webseite www.suhr.ch herunterladen.

Claudia Steffen
Kirchgasse 8
5034 Suhr
078 801 25 08
Anfrage
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