Leisungsvertrag
Suhrer Kinder sind berechtigt um anteilmässige
Gemeindebeiträge zu ersuchen.
Höhe des Gemeindebeitrages
Der Anspruch auf einen Beitrag zu den bezahlten Kinderbetreuungskosten bestimmt sich wie folgt:
- Eltern mit einem massgebenden Einkommen und Vermögen von Fr. 30‘000 und weniger erhalten einen Unterstützungsbeitrag von maximal 80 % der Normkosten.
- Eltern mit einem massgebenden Einkommen und Vermögen zwischen Fr. 30‘100 und Fr. 109‘900 erhalten einen Unterstützungsbeitrag zwischen 80% und 1 % der Normkosten
Gesuchstellung
In der Gemeinde Suhr gilt das Antragsprinzip, d,h. ohne
Antrag kein Beitrag! Eine Anmeldung hat nur einmal pro Steuerjahr zu erfolgen.
Mit dem Gesuch sind einzureichen:
- Letzte definitive Steuerveranlagung (nur wenn sie der Abteilung Steuern nochnicht vorliegt). Quellensteuerpflichtige Personen haben ihr Einkommen mit einer Bescheinigung des Kantonalen Steueramtes zu belegen.
- Bei Scheidung oder Trennung: Kopie Scheidungsurteil oder Trennungsurteil
- Kopie Betreuungsvertrag
Die Rechnungen mit Zahlungsnachweis für die
Betreuungskosten reichen die Eltern jeweils an die Abteilung Steuern Suhr ein.
Formulare