Leistungsvertrag mit der Gemeinde Suhr
Suhrer Kinder sind berechtigt, um anteilmässige Gemeindebeiträge zu ersuchen.
Gesuchstellung: In der Gemeinde Suhr gilt das Antragsprinzip, d.h. ohne Antrag kein Beitrag! Eine Anmeldung hat nur einmal pro Steuerjahr zu erfolgen. Mit dem Gesuch sind einzureichen:
- Letzte definitive Steuerveranlagung (nur wenn sie der Abteilung Steuern noch nicht vorliegt). Quellensteuerpflichtige Personen haben ihr Einkommen mit einer Bescheinigung des Kantonalen Steueramtes zu belegen.
- Bei Scheidung oder Trennung: Kopie Scheidungsurteil oder Trennungsurteil
- Kopie Betreuungsvertrag
Die Rechnungen mit Zahlungsnachweis für die Betreuungskosten reichen die Eltern jeweils an die Abteilung Steuern Suhr ein.
Formulare:
Infos, Antragsformulare und Zusatzblätter können sie auf der Webseite www.suhr.ch im Register „Verwaltung / Dienstleistungen“ unter dem Stichwort „Familienergänzende Kinderbetreuung“ herunterladen.
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